Nein zum Polizeiaufgabengesetz!

„Das bayrische PAG ist ein Schritt zum Polizeistaat.“

Vorgegebener Zweck des neuen Gesetzes ist die Terrorismusbekämpfung. Im Detail ergibt sich aber eine grundlegende Ausweitung der staatlichen Eingriffsbefugnisse zulasten der Freiheit der betroffenen Menschen. Dabei werden neue Methoden der polizeilichen Machtausübung legalisiert. Methoden, die massiv in Grundrechte eingreifen. Zeitlich unbegrenzte Präventivhaft, Überwachung des öffentlichen Raums samt automatischer Gesichtserkennung und Bullen, die mit Handgranaten herumspielen dürfen. All das war der selbsternannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung bislang fremd – man frage sich warum.
Kern der Änderungen ist das Ausreichen einer „drohenden Gefahr“ für polizeiliches Einschreiten. Ein Begriff, der suggestiv eine besonders erhebliche konkrete Gefahr nahelegt, aber anders zu begreifen ist: Für nahezu alle polizeilichen Maßnahmen ist gerade nicht mehr erforderlich, dass ein bestimmter Schaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit eintreten wird (das wäre eine konkrete Gefahr). Die Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“ setzt deutlich weiter unterhalb an: Auswärts aus dem Zug steigen und alle dürfen pauschal die Personalien abgeben? Nach dem PAG nicht mehr auszuschließen. Es reicht sogar schon die drohende Gefahr „der Begehung von Ordnungswidrigkeiten (!) von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit“. Die Absenkung der Voraussetzungen für Platzverweise und Personalienfeststellungen oder für das Filmen von Demonstrationen zeigt: Ein Großteil der Neuerungen des PAG dient nicht der Terrorabwehr. Zweck ist die möglichst umfassende Überwachung der Bürger. Gleichwohl ist zu befürchten, dass weitere Länder sowie der Bund ähnliche Regelungen erlassen werden.

Der Ausbau polizeilicher Macht betrifft uns alle. Die Befugnisse steigen, die rechtlichen Hürden sinken.

Du könntest der nächste Betroffene sein. Nein zum PAG!