Karitative Weihnachtsaktion 2025

Hallo Fans,

wie in der Weihnachtszeit üblich, wird es auch in diesem Jahr wieder eine karitative Aktion von Südtribüne hilft geben.
Wie im beiliegenden Flyer dargestellt, bieten wir in diesem Jahr einen Tisch-Adventskalender mit Schokoladenfüllung an. Der Preis beträgt 5 € pro Stück + freiwillige Spende.

Der gesamte Verkaufserlös der diesjährigen Aktion kommt der Bielefelder Initiative „Unbedacht Verstorbene – Jeder Mensch hinterlässt eine Spur“ zugute.
Seit 2013 begleitet diese Initiative Menschen, für die sich sonst niemand zuständig fühlt – mit öffentlichen Gedenkfeiern, persönlichen Erinnerungen und einem besonderen Grabfeld auf dem Sennefriedhof. Dank eurer Unterstützung hilft die Initiative, die Würde jedes Menschen zu bewahren – auch über den Tod hinaus.

Die Verkaufstermine lauten dabei wie folgt:

  • Donnerstag 20.11 bis Samstag 22.11. Von 12:00 – 21:00 auf dem Weihnachtsmarkt in der Bielefelder Innenstadt. Die Hütte findet ihr in der Bahnhofstraße in der Nähe von „Blume 2000“.
  • Optional: Eventuelle Restbestände werden vor dem Spiel gegen Münster im Stadion verkauft.

Wir wünschen allen Arminia-Fans, Bielefeldern, Sympathisanten und ihren Familien frohe, besinnliche und hoffnungsvolle Feiertage.

50+1-Regel umsetzen – Jetzt!

Am heutigen Dienstag hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, den Rausschmiss von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 bestätigt. Der Vorstand des Muttervereins hatte Martin Kind im Sommer 2022 mit sofortiger Wirkung abberufen, dagegen wehrte sich dieser vor Gericht und bekam bei den regionalen Gerichten mehrfach Recht. Erst vor dem BGH hat sich der Mutterverein ganz im Sinne der 50+1-Regel, deren Beachtung und Verteidigung durch den Vorstand auf eindeutigen Mitgliederwunsch auch in der 96-Vereinssatzung verankert wurde, unternehmens- und verbandsrechtlich durchsetzen können. Zwar bleibt Martin Kind der hannoverschen Fußballwelt weiterhin als Geschäftsführer der Investorengesellschaft und der Stadiongesellschaft erhalten. Allerdings unterliegt er in dieser Rolle nach §2 Absatz 1i der DFL-Lizenzordnung ebenfalls der Geschäftsführung der Profigesellschaft, die dort die maßgebliche Kontrolle haben muss.

Das Ende der zweijährigen Gerichtsmarathons hat gezeigt, dass es manchmal mühsam sein kann, 50+1 umzusetzen, aber es funktioniert. DFB und DFL haben mit der 50+1-Regel ein wirksames Mittel geschaffen, um die Hoheit der Muttervereine gegenüber den Profigesellschaften, sofern die Profis denn ausgegliedert sind, sicherzustellen. Alle Beteiligten sind daher dazu aufgerufen, die 50+1-Regel weiter mit echtem Leben zu füllen.

Die Stimmrechtehoheit der Muttervereine ist ein Aushängeschild des deutschen Fußballs, um das uns Fans und Funktionäre im Ausland regelmäßig beneiden. Der deutsche Profifußball ist im Ausland Vorbild, nicht trotz, sondern gerade wegen der 50+1-Regel. Die direkte Einflussmöglichkeit der Muttervereine und ihrer Mitglieder erzeugt in den deutschen Fanszenen eine einzigartige Bindung, die sich ihrer Kreativität und Stimmung Woche für Woche in vollen Stadien beobachten lässt. Dieses Kulturgut gilt es zu erhalten und weiter zu festigen.

Der Bundesgerichtshof hat verdeutlicht, dass 50+1 nicht nur lebt, sondern bei konsequenter Um- und Durchsetzung auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene standhält. Wir fordern DFB und DFL auf, die systematische und konsistente Anwendung der 50+1-Regel jederzeit zu gewährleisten. Die Umsetzung der 50+1-Regel muss zudem lückenlos nach außen hin deutlich erkennbar sein.

Fanszenen Deutschland, 16.07.2024