Karitativ Mütze

Auch dieses Jahr wird es eine Aktion zu karitativen Zwecken geben. Hierfür werden beim Heimspiel gegen Unterhaching eine größere Anzahl an Mützen verkauft.

Alle Erlöse gehen zu 100% an die Bielefelder Organisationen „Bahnhofsmissionen“ und „Frauennotruf Bielefeld e.V.“.

Mehr Informationen zu den Organisationen findet ihr unter:

https://www.bahnhofsmission.de/index.php?id=99&woher=3&bm=9
https://www.frauennotruf-bielefeld.de/de/

Zudem findet ihr unter der Südtribüne AnsprechpartnerInnen der jeweiligen Organisationen und könnt euch Informationsmaterial sichern.  Die Mützen werden unter allen Tribünen verkauft. Haltet die Augen offen und sichert euch eine Mütze für einen guten Zweck!

Ausfall Weihnachtsmarkt unter der Südtribüne im Jahr 2024

Leider kann der Weihnachtsmarkt unter der Südtribüne in diesem Jahr nicht wie geplant stattfinden.

Der geplante Termin am Samstag, 16.11.2024 ist aufgrund der parallelen Ansetzung des Westfalenpokalspiels bei Westfalia Herne nicht umsetzbar. Unverständlicherweise hat sich Westfalia Herne mehr als unflexibel und unkooperativ gezeigt, gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Ein Dank gilt an dieser Stelle den Verantwortlichen des DSC Arminia, die alles unternommen haben Herne von einem alternativen Spieltermin zu überzeugen.

Intensiv haben wir uns mit alternativen Terminen beschäftigt, organisatorisch wären diese Alternativen jedoch nicht realisierbar gewesen. Zu sehr würden unser eigener Anspruch und die Qualität leiden, der Maßstab der erfolgreichen Vorjahre könnte nicht gehalten werden.

Danke an alle ehrenamtlichen Helfer, die sich bereit erklärt hatten, den Weihnachtsmarkt wieder mitzugestalten, tatkräftig mit anzupacken und bereits Energie investiert haben. Im Jahr 2025 starten wir einen neuen Anlauf und können dann hoffentlich gemeinsam für die geplanten Spendenempfänger, Kinderzentrum e. V. und Stiftung Solidarität, eine ordentliche Spendensumme sammeln.

50+1-Regel umsetzen – Jetzt!

Am heutigen Dienstag hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, den Rausschmiss von Martin Kind als Geschäftsführer bei Hannover 96 bestätigt. Der Vorstand des Muttervereins hatte Martin Kind im Sommer 2022 mit sofortiger Wirkung abberufen, dagegen wehrte sich dieser vor Gericht und bekam bei den regionalen Gerichten mehrfach Recht. Erst vor dem BGH hat sich der Mutterverein ganz im Sinne der 50+1-Regel, deren Beachtung und Verteidigung durch den Vorstand auf eindeutigen Mitgliederwunsch auch in der 96-Vereinssatzung verankert wurde, unternehmens- und verbandsrechtlich durchsetzen können. Zwar bleibt Martin Kind der hannoverschen Fußballwelt weiterhin als Geschäftsführer der Investorengesellschaft und der Stadiongesellschaft erhalten. Allerdings unterliegt er in dieser Rolle nach §2 Absatz 1i der DFL-Lizenzordnung ebenfalls der Geschäftsführung der Profigesellschaft, die dort die maßgebliche Kontrolle haben muss.

Das Ende der zweijährigen Gerichtsmarathons hat gezeigt, dass es manchmal mühsam sein kann, 50+1 umzusetzen, aber es funktioniert. DFB und DFL haben mit der 50+1-Regel ein wirksames Mittel geschaffen, um die Hoheit der Muttervereine gegenüber den Profigesellschaften, sofern die Profis denn ausgegliedert sind, sicherzustellen. Alle Beteiligten sind daher dazu aufgerufen, die 50+1-Regel weiter mit echtem Leben zu füllen.

Die Stimmrechtehoheit der Muttervereine ist ein Aushängeschild des deutschen Fußballs, um das uns Fans und Funktionäre im Ausland regelmäßig beneiden. Der deutsche Profifußball ist im Ausland Vorbild, nicht trotz, sondern gerade wegen der 50+1-Regel. Die direkte Einflussmöglichkeit der Muttervereine und ihrer Mitglieder erzeugt in den deutschen Fanszenen eine einzigartige Bindung, die sich ihrer Kreativität und Stimmung Woche für Woche in vollen Stadien beobachten lässt. Dieses Kulturgut gilt es zu erhalten und weiter zu festigen.

Der Bundesgerichtshof hat verdeutlicht, dass 50+1 nicht nur lebt, sondern bei konsequenter Um- und Durchsetzung auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene standhält. Wir fordern DFB und DFL auf, die systematische und konsistente Anwendung der 50+1-Regel jederzeit zu gewährleisten. Die Umsetzung der 50+1-Regel muss zudem lückenlos nach außen hin deutlich erkennbar sein.

Fanszenen Deutschland, 16.07.2024